Forstbetriebsgemeinschaft Großenhainer Land w.V. - Gemeinsam Waldeigentum erhalten und gestalten
 

Mitgliedsantrag, Satzung und Beitragsordnung hier zum Download:






Vorteile für Sie als Waldbesitzer

Informationsplattform für den Wald - Emailverteiler, Info-Veranstaltungen


Zeitschrift "Der Sächsische Waldbesitzer" zweimal jährlich im Briefkasten

kompetente Hilfe bei der Waldbewirtschaftung mit individueller Abrechnung

          Grenzfindung und -markierung
          Auszeichnen der Bestände
          Bündelung von Maschineneinsätzen in der Region
          Planung, Organisation und Durchführung von Wiederaufforstung/       Verjüngung und Pflege
          Verkehrssicherung

          Kartenerstellung, Forsteinrichtung, Bewirtschaftungskonzepte,   Waldwertschätzung




Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln

          Vorkalkulation des Fördervorhabens, Ausfüllen Antragsformulare


Kostenersparnis bei der Waldpflege und beim Materialeinkauf

Erlössteigerung durch gemeinsamen Holzverkauf



Möglichkeit der Ausleihe von Pflanzgeräten: 3 Container-Pflanzgeräte, zwei Hohlspaten, zwei Fahrradlenker


                                                                                                günstige Versicherung durch Gruppentarif:
                                                                                                -
Waldbesitzerhaftpflicht im Jahresbeitrag inbegriffen
                                                                                                -
Waldbrandversicherung wahlweise dazu

                         

Möglichkeit zum Abschluss eines geförderten Waldpflegevertrages - ein Förster    besichtigt zweimal jährlich Ihre Waldflächen im Hinblick auf Verkehrssicherung, Waldschäden und Pflegenotwendigkeit und meldet sich bei Handlungsbedarf



Die FBG benötigt:

- mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft zu einem Grundbeitrag von 20,-€ + 1€ je angefangenen Hektar Waldbesitz jährlich inkl. Waldbesitzerhaftpflicht

- weitere 3,56€ je Hektar und Jahr bei Inanspruchnahme der Waldbrandversicherung

- 1,00 € je Hektar und Jahr bei Abschluss eines Waldpflegevertrag bis 50 ha, darüber individuelles Angebot

- Anbieten vermarktungsfähigen Holzes (außerhalb des Eigenbedarfs) zur Vermarktung über die Forstbetriebsgemeinschaft, gemeinsames Ausloten der Absatzbedingungen, kein unmittelbarer Zwang zum kompletten Holzverkauf über die FBG