Mitgliedsantrag, Satzung und Beitragsordnung hier zum Download:
Vorteile für Sie als Waldbesitzer
- Informationsplattform für den Wald - Emailverteiler, Info-Veranstaltungen
- kompetente Hilfe bei der Waldbewirtschaftung mit individueller Abrechnung
Grenzfindung und -markierung
Auszeichnen der Bestände
Bündelung von Maschineneinsätzen in der Region
Planung, Organisation und Durchführung von Wiederaufforstung/Verjüngung und Pflege
Verkehrssicherung
Kartenerstellung, Forsteinrichtung, Bewirtschaftungskonzepte, Waldwertschätzung
- günstige Versicherung durch Gruppentarif, Waldbesitzerhaftpflicht im Jahresbeitrag inbegriffen, Waldbrandversicherung wahlweise dazu
- Möglichkeit zum Abschluss eines Waldpflegevertrages - ein Förster besichtigt zweimal jährlich Ihre Waldflächen im Hinblick auf Verkehrssicherung, Waldschäden und Pflegenotwendigkeit und meldet sich bei Handlungsbedarf
- Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln
Vorkalkulation des Fördervorhabens, Ausfüllen Antragsformulare
- Kostenersparnis bei der Waldpflege und beim Materialeinkauf
- Erlössteigerung durch gemeinsamen Holzverkauf
- Möglichkeit der Ausleihe von Pflanzgeräten: 3 Container-Pflanzgeräte, zwei Hohlspaten, zwei Fahrradlenker
Die FBG benötigt:
- mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft zu einem Grundbeitrag von 20,-€ + 1€ je angefangenen Hektar Waldbesitz jährlich inkl. Waldbesitzerhaftpflicht
- weitere 3,56€ je Hektar und Jahr bei Inanspruchnahme der Waldbrandversicherung
- 1,00 € je Hektar und Jahr bei Abschluss eines Waldpflegevertrag bis 50 ha, darüber individuelles Angebot
- Anbieten vermarktungsfähigen Holzes (außerhalb des Eigenbedarfs) zur Vermarktung über die Forstbetriebsgemeinschaft, gemeinsames Ausloten der Absatzbedingungen, kein unmittelbarer Zwang zum kompletten Holzverkauf über die FBG